Nutzungsbedingungen
Stand: 14. Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter der Shopify-App „Kurswacht Invoice“ (die „App“) ist Robin Schmitt, Schmitt IT (Einzelunternehmen), Deutschhausplatz 1a, 55116 Mainz, Deutschland, E-Mail hello@kurswacht.com (der „Anbieter“).
- Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der App durch Shopify-Händler (der „Händler“). Die App richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Ergänzend gelten die Bedingungen von Shopify für App-Nutzung und -Abrechnung. Abweichende Bedingungen des Händlers gelten nicht.
§ 2 Leistungen
- Die App erzeugt aus Shopify-Bestellungen Rechnungen und Gutschriften als PDF/A-3 mit eingebetteter ZUGFeRD-/Factur-X-XML (Profil EN 16931) und Prüfbericht, stellt Kunden Download-Links bereit und bietet Exporte. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus dem App-Store-Listing.
- Grundlage jedes Belegs sind die Bestelldaten in Shopify, insbesondere Positionen, Preise, Steuersätze, Rabatte, Versand und Adressen. Die App ermittelt keine eigenen Steuersätze.
- Nicht Bestandteil dieser Version sind insbesondere: Online-Anbindung an Buchhaltungssoftware (Exporte, auch im DATEV-Format, sind enthalten), Buchung von Zahlungen oder Auszahlungen, UBL-Export, Peppol-Versand, Einreichung bei Rechnungsportalen von Behörden, ein von der App betriebener E-Mail-Dienst (E-Mails gehen nur optional über das Postfach des Händlers), Mahnwesen und Proforma-Rechnungen. Optionale Funktionen wie XRechnung, VIES-Prüfung und E-Mail-Versand schaltet der Händler selbst ein und verantwortet ihre Einstellungen; die Steuer- und Rechtsentscheidung bleibt beim Händler.
- Der Anbieter darf die App weiterentwickeln und ändern, soweit der vertragliche Kernzweck erhalten bleibt und dies für den Händler zumutbar ist.
§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit
- Der Vertrag kommt mit der Installation der App und der Auswahl eines Tarifs im Shopify-Admin zustande.
- Er läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit der Deinstallation der App. Tarifwechsel erfolgen über Shopify.
§ 4 Preise und Abrechnung
- Es gelten die im App-Store-Listing veröffentlichten Tarife. Abgerechnet wird ausschließlich über das Abrechnungssystem von Shopify.
- Als Dokument zählt jede final erzeugte Rechnung und Gutschrift. Dokumente über das Inklusivvolumen hinaus werden nach dem Preis je Dokument des gewählten Tarifs berechnet. Vorschauen zählen nicht.
- Kostenpflichtige Tarife enthalten einen kostenlosen Testzeitraum von 30 Tagen, sofern im Listing angegeben. Während der Testphase entstehen keine Beleggebühren; diese Dokumente werden weder nachberechnet noch vom Inklusivvolumen des ersten Abrechnungszeitraums abgezogen.
- Der Tarif oder sein Ablauf blockiert die Erzeugung von Rechnungen und Gutschriften nicht.
- Die Preise sind in US-Dollar angegeben. Hat der Shop eine andere Shopify-Rechnungswährung, rechnet Shopify zum aktuellen Kurs einschließlich seiner Wechselgebühr um.
- Preisänderungen kündigt der Anbieter mit einer Frist von 30 Tagen über Shopify an.
§ 5 Pflichten des Händlers
- Der Händler ist für die Richtigkeit seiner Angaben und Einstellungen verantwortlich, insbesondere Verkäuferdaten, USt-IdNr. und Steuernummer, Nummernkreise und Startnummern, Startdatum der Automatik, Automatik-Filter, Behandlung von 0-%-Fällen samt Hinweistexten, Aufteilung der Versandsteuer sowie die Steuereinstellungen in Shopify.
- Er prüft die erzeugten Belege in angemessenem Umfang, insbesondere den ersten Testbeleg und neue Fallgruppen (z. B. Ausfuhr, Reverse Charge).
- Er stellt sicher, dass dieselben Bestellungen nicht zugleich von einer anderen App oder einem anderen System nummeriert werden.
- Die gesetzliche Aufbewahrung von Rechnungen und Gutschriften (z. B. nach § 14b UStG, § 147 AO, § 257 HGB) obliegt dem Händler. Er exportiert sein Archiv regelmäßig und in jedem Fall vor der Deinstallation.
- Der Händler informiert seine Kunden in seiner eigenen Datenschutzerklärung über die Verarbeitung durch die App.
§ 6 Keine Steuer- oder Rechtsberatung
Die App ist ein technisches Werkzeug. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und sichert nicht zu, dass ein Beleg im Einzelfall allen steuerlichen oder rechtlichen Anforderungen genügt. Fragen zur steuerlichen Behandlung klärt der Händler mit seiner Steuerberatung.
§ 7 Verfügbarkeit
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Eine Service-Level-Vereinbarung besteht nicht.
- Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an.
- Die App hängt von Shopify und vom Hosting-Anbieter ab. Ausfälle dort liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
- Während eines Ausfalls eingehende Bestellereignisse werden nach Wiederherstellung verarbeitet, soweit Shopify sie erneut zustellt oder die App sie beim regelmäßigen Abgleich bezahlter Bestellungen findet.
§ 8 Daten und Datenschutz
- Für Kundendaten handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter. Es gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag (https://kurswacht.com/avv/) und die Datenschutzerklärung der App (https://kurswacht.com/datenschutz/app/).
- Nach der Deinstallation löscht die App alle Daten des Shops, sobald Shopify
die Löschanfrage
shop/redactsendet (48 Stunden nach der Deinstallation). Eine Wiederherstellung danach ist nicht möglich.
§ 9 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Außer in den Fällen der Nr. 1 haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßigem Export der Belege durch den Händler (§ 5 Nr. 4) entstanden wäre.
- Diese Beschränkungen gelten auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er informiert den Händler mindestens 30 Tage vorher. Nutzt der Händler die App nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten Bedingungen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist Mainz, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.